Als Trauerredner habe ich den Anspruch, eine persönliche Rede zu halten. Die Würde und Persönlichkeit, die Einmaligkeit und Einzigartigkeit des Verstorbenen sollen dabei im Vordergrund stehen.
Als Trauerredner habe ich den Anspruch, eine persönliche Rede zu halten. Die Würde und Persönlichkeit, die Einmaligkeit und Einzigartigkeit des Verstorbenen sollen dabei im Vordergrund stehen.
Mein Honorar beträgt 250 Euro zuzüglich der Fahrtkosten (0,50 Euro pro Kilometer)